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Unsere Gremien Der Aufbau unserer Genossenschaft richtet sich im Wesentlichen nach dem Genossenschaftsgesetz und nach unserer Satzung. Die Geschäfte der Genossenschaft werden vom Vorstand geführt, der durch den Aufsichtsrat bestellt wird. Der Aufsichtsrat wird wiederum von der Vertreterversammlung gewählt, welche vergleichbar einem Parlament, durch die Mitglieder (mehr als 3.000) unserer Genossenschaft gewählt wird.
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung sind die drei Organe einer Genossenschaft. Der Vorstand besteht satzungsgemäß mindestens aus zwei Personen, der Aufsichtsrat aus sechs
natürlichen Personen, die Anzahl der Vertreter in der Vertreterversammlung ergibt sich gemäß Satzung so, dass alle fünf Jahre pro 50 Mitglieder ein Vertreter gewählt wird. | |||||||||||||||||||